Vorschriften und Maschinenverordnung
Vorschriften zur CE-Kennzeichnung sind wie verbindliche Gesetze. Fällt ein Produkt z.B. unter die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, bzw. ab Anfang 2027 unter die neue Maschinenverordnung, muss es alle Anforderungen dieser Vorschrift erfüllen, etwa die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I (das wird der neue Anhang III der Maschinenverordnung) oder die Verpflichtung zur Risikobeurteilung.
Zunächst aber müssen Sie ermitteln, welche CE-Vorschriften überhaupt für Ihr Produkt gelten (z.B. Maschinen-, Niederspannungs-, EMV-, Druckgeräte- oder ATEX-Richtlinie). Das heißt im Klartext, dass Sie den Anwendungsbereich der infrage kommenden CE-Vorschriften genau prüfen müssen.
Das ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Einfacher, sicherer und zeitsparender gehen Sie diesen Schritt mit Frage-Antwort-Assistenten des WEKA Manager CE.
Harmonisierte Normen
Die Anwendung harmonisierter Normen ist zwar freiwillig, aber sie gibt dem Hersteller erhöhte Rechtssicherheit, denn: Wenn Sie harmonisierte Normen anwenden, wird vermutet, dass Ihr Produkt die Anforderungen der CE-Vorschriften erfüllt. Durch diese Konformitätsvermutung entlasten Sie sich also rechtlich. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die aktuellen Fassungen der geltenden Normen kennen.
Mit der Software WEKA Manager führen Sie eine Normenrecherche durch, die ausgewählten Normen werden zu Projektnormen und bei der Ausgabe der Konformitätserklärung in diese übernommen.
Bei Serienprodukten überwacht der WEKA Manager CE die Gültigkeit der Normen und schlägt Alarm, wenn sich etwas ändert.
Risikobeurteilung
Die Maschinenrichtlinie fordert ausdrücklich eine Risikobeurteilung des Herstellers. Doch nicht nur das. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden. So sieht es Anhang I der Maschinenrichtlinie vor.
Die Durchführung einer Risikobeurteilung ist oft ein komplexer und aufwendiger Prozess. Die Software WEKA Manager CE unterstützt Sie in allen Details der Risikobeurteilung. Sie entscheiden auch, nach welcher normativen Grundlage Sie vorgehen wollen: Gefährdungsbäume gem. EN ISO 12100 bzw. CENELEC Leitfaden 32 sind in der Software standardmäßig enthalten. Sie können diese Gefährdungsbäume aber auch anhand von relevanten Produktnormen selbst definieren oder ergänzen.
Grundsätzlich ermitteln Sie zunächst immer die möglichen Gefährdungen an Ihrem Produkt, beschreiben diese und ermitteln den Ursprung und das Eingangsrisiko. Die Beschreibung der Schutzmaßnahmen hält sich an die vorgegebene Reihenfolge des iterativen 3-stufigen-Verfahrens:
- Inhärent sichere Konstruktion
- Technische Schutzmaßnahme
- Wenn trotz 1) und 2) Restrisiken übrigbleiben, muss vor diesen in der Betriebsanleitung gewarnt werden
Nachdem alle Schutzmaßnahmen ermitteln wurden, erfolgt die Einschätzung des Ausgangsrisikos, welches idealerweise geringer ist als das Eingangsrisiko. Die Einschätzung des Risikos erfolgt entweder auf Basis des Risikographen DIN ISO/TR 14121-2 oder CENELEC Leitfaden 32. Alternativ können Sie im WEKA Manager CE auch die Normen EN ISO 13849-1 oder EN IEC 62061 dafür verwenden.
Die Risikobeurteilung in der Software berücksichtigt die Grenzen der Maschine sowie die Lebensphasen wie Inbetriebnahme, Wartung und Betrieb. Den Gefährdungen können die ausgewählten Projektnormen zugeordnet werden und bei Restrisiken werden Warnhinweise erstellt.
Betriebsanleitungen
„Die Betriebsanleitung ist nach den im Folgenden genannten Grundsätzen abzufassen:“ Dieser Einleitung in der Maschinenrichtlinie folgt eine lange Liste von Anforderungen an die Betriebsanleitung.
Diese Anforderungen und weitere Vorgaben aus Normen wie der EN ISO 20607 oder der EN IEC/IEEE 82079-1 erfüllen Sie mit den Vorlagen im WEKA Manager CE. Sie erstellen mit der Software also auch eine rechts- und normkonforme Betriebsanleitung. Dabei wählen Sie zwischen der Standardvorlage der Software oder einer individuellen Vorlage aus.
In die Betriebsanleitung werden Inhalte aus folgenden Registern automatisch übernommen:
- Produktbeschreibung,
- Verwendungsgrenzen,
- Räumliche Grenzen,
- weitere Grenzen und natürlich der
- Risikobeurteilung
Sie können die Betriebsanleitung im Ganzen bearbeiten oder in einzelnen Kapiteln, die Sie anlegen, bearbeiten, umbenennen können. Die Ausgabe erfolgt als Word-Dokument oder PDF-Datei.
In einfachen Schritten durch den gesamten CE-Prozess bis zur Konformitätserklärung
Die Software WEKA Manager CE unterstützt Sie mit systematischer Frage-Antwort bei der Ermittlung zutreffender Richtlinien. Für die Normenrecherche ist eine Datenbank hinterlegt, so erkennen Sie schnell, ob für Ihren Anwendungsfall eine C-Norm zutrifft oder ob Sie auf B- oder A-Normen zurückgreifen müssen. Alle Arten von Gefährdungen werden erfasst und mit dem dreistufigen Prozess der Risikominderung durchgearbeitet. Bei der vollständigen CE-Dokumentation werden Sie unterstützt und können dann auch die Konformitätserklärung ausgeben.
Sicher durch den CE-Prozess
Einfache Frage-Antwort-Methode leitet schnell und sicher durch den CE-Prozess
Risikobeurteilung
Ermittlung der Gefährdung, Ableitung notwendiger Maßnahmen und Einschätzung des Gesamtrisikos
Vollständige Unterlagen
CE-Dokumentation, Konformitätserklärung und Typschild werden mit Hilfe der Software erstellt
Aktuelle Vorschriften
Immer aktuelle Richtlinien und Normen durch regelmäßige Software-Updates
Konformität im Maschinenbau auf Basis der Maschinenrichtlinie/Maschinenverordnung
Im Falle eines technischen Produkts wie einer Maschine oder Anlage bezieht sich die Konformität in erster Linie auf die Sicherheit der Maschine. Der Gesetzgeber legt – meist basierend auf Vorgaben der Europäischen Union – Anforderungen an die Sicherheit beim Betreiben der Maschine und den Schutz der Gesundheit der Maschinenbediener fest. Konkretisiert werden diese Anforderungen u.a. in spezifischen Normen. Wenn eine Maschine diese grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die sogenannten Normvorgaben, erfüllt, geht sie mit diesen konform. Auch im Falle von Maschinen drückt Konformität damit eine Übereinstimmung mit übergeordneten Vorgaben aus.
- CE-Verantwortliche,
- Konstrukteure und Entwickler,
- Produktmanager und Projektingenieure,
- Verantwortlicher aus der Betriebsmittelkonstruktion oder dem Arbeitsschutz,
- CE-Berater.
Am Ende des Prozesses wird die Konformitätserklärung erstellt
Am Ende der Konformitätsbewertung nach Maschinenrichtlinie stellen Sie eine Konformitätserklärung aus. Die Konformitätserklärung ist eine Urkunde, mit der Sie die Übereinstimmung Ihres Produkts mit den geltenden europäischen Richtlinien erklären. Sie bestätigen damit, dass Sie die CE-Kennzeichnung für Ihr Produkt korrekt und vollständig durchgeführt haben. Ein Assistent in der Software hilft Ihnen, eine rechtskonforme Erklärung mit wenigen Mausklicks zu erstellen.
Frage-Antwort-Assistent
Der WEKA Manager CE enthält einen speziellen Frage-Antwort-Dialog für den Fall der wesentlichen Veränderung. Damit kann das Ergebnis der Prüfung festgehalten werden und nötigenfalls auch ein neue Konformitätsbewertung der Maschine durchgeführt werden.
Umfangreiche Fachinformationen
Die Software bietet einen umfangreichen Fachinformationsbereich, der alle wichtigen Vorschriften rund um die CE-Kennzeichnung umfasst. Die kompletten Verzeichnisse der harmonisierten Normen aus den Amtsblättern der EU sind enthalten, die Normen im Volltext nicht.
PLr nach EN ISO 13849-1 und der SIL nach EN 62061
Mit der Software kann der PLr nach EN ISO 13849-1 und der SIL nach EN 62061 ermittelt werden. Für die Validierung des PLr gibt es eine Schnittstelle zur Software SISTEMA.
Musterprojekte sind angelegt
Die Software verfügt über zahlreiche Musterprojekte, die Sie bei der Erstellung eigener Projekte anschaulich unterstützen.